Als 1992 das alte Vormundschaftsrecht abgeschafft und durch das Betreuungsrecht ersetzt wurde, war dies nicht nur eine Gesetzesänderung, sondern verdeutlichte eine veränderte Einstellung gegenüber kranken oder behinderten Menschen. Psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen dürfen nicht mehr bevormundet, sondern in den Bereichen, in denen sie selbst nicht (mehr) handeln können, von Betreuern unterstützt werden. Dabei steht der behinderte oder erkrankte Mensch mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt.