Mit der Betreuungsverfügung können Sie Person, Wünsche und Handlungen des möglichen Betreuers festlegen. Sie richtet sich an das Amtsgericht, welche auf die Einhaltung Ihrer Wünsche achtet.
Bitte beachten Sie:
- Damit Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Sinne handeln
kann, sollten Sie Wünsche und Lebensvorstellungen aus-
führlich besprechen. - Diese sollten gegebenenfalls schriftlich festgehalten werden.
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können von der Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg beglaubigt werden.