Mit der Betreuungsverfügung können Sie Person, Wünsche und Handlungen des möglichen Betreuers festlegen. Sie richtet sich an das Amtsgericht, welche auf die Einhaltung Ihrer Wünsche achtet.

Bitte beachten Sie:

  • Damit Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Sinne handeln
    kann, sollten Sie Wünsche und Lebensvorstellungen aus-
    führlich besprechen.
  • Diese sollten gegebenenfalls schriftlich festgehalten werden.

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können von der Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg beglaubigt werden.