Durch Krankheit, Unfall oder auch Alter kann jeder von uns in die Lage kommen, nicht mehr selbstverantwortlich für sich handeln zu können. Entgegen weitverbreiteter Annahmen dürfen in einem solchen Fall nicht automatisch Partner, Kinder oder Eltern Entscheidungen treffen, dies kann nur ein Bevollmächtigter oder ein gerichtlich eingesetzter Betreuer. Treffen Sie daher frühzeitig und unabhängig vom Alter Ihre persönliche Vorsorge, z.B. in Form einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen und Wünsche gewahrt werden.

Vorsorgevollmacht
Bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass ein Mensch Ihres Vertrauens im Bedarfsfall in Ihrem Sinne handeln kann.

Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung können Sie Person, Wünsche und Handlungen des möglichen Betreuers festlegen. Sie richtet sich an das Amtsgericht, welche auf die Einhaltung Ihrer Wünsche achtet.

Bitte beachten Sie:

Damit Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Sinne handeln kann, sollten Sie Wünsche und Lebensvorstellungen aus führlich besprechen. Diese sollten gegebenenfalls schriftlich festgehalten werden.

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können von der Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg beglaubigt werden.