Fortbildung für ehrenamtliche Betreuer*innen.

Welche Genehmigungspflichten gibt es im Rahmen der Vermögenssorge ?

Wann benötigt der Betreute ein Pfändungsschutz- Konto?
Was ist dabei zu beachten? Wie erfolgt die Rechnungslegung ?

Damit die Coronaschutzregeln eingehalten werden können,
ist die Teilnehmerzahl begrenzt und wir bitten um eine Anmeldung per Mail an: info@btv-segeberg.de

Referentin: Britta Warnecke, Betreuungsverein Kreis Segeberg e.V

Ort
wird noch bekanntgegeben